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Konventionspass ist innerhalb der EU nicht gültig?

Frau P. hat für Anfang Dezember 2016 Flüge von Wien nach Paris für zwei Personen gebucht. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Check-In am Schalter der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG seitens des Sicherheitspersonals die Pässe kontrolliert, wobei ihrem Freund mitgeteilt wurde, dass er aufgrund seines österreichischen Konventionspasses nicht fliegen dürfe, da aufgrund der Anschläge in Paris ein Visum erforderlich sei. In Folge dessen wurde die Reise nicht angetreten und die Hotelbuchung in Paris musste storniert werden. Des Weiteren hat die Konsumentin auf der Internetseite des Außenministeriums keinerlei Informationen über eine etwaige Visumspflicht bei der Einreise nach Frankreich mit einem österreichischen Konventionspass finden können. Da man als treuer Air-Berlin Kunde unfreundlich behandelt wurde und die Reise nicht angetreten werden konnte, hat sich Frau P. bezüglich der Rückerstattung der Reisekosten an den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.