Fürs Gepäckstück extra zahlen?
Im Dezember 2016 hat Herr P. für zwei Personen über das Unternehmen lastminute.com GmbH einen Hin- und Rückflug inklusive Gepäck von Wien nach Hannover bei zwei unterschiedlichen Fluggesellschaften gebucht. Da er laut eigenen Angaben während des Buchungsvorgangs alles richtig "mit Gepäck" angekreuzt hatte, hat er nicht nachvollziehen können, weshalb er nun beim Rückflug seitens der Fluggesellschaft aufgefordert wurde insgesamt € 120,- für zwei Gepäckstücke zu zahlen. Trotz der Unannehmlichkeiten hat er versucht den vor Ort einbezahlten Betrag vom Unternehmen zurück zu fordern, jedoch ohne Erfolg. Da Herr P. einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. € 350,- (Gepäckstücke und Aufwand) zurückerstattet haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn P. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Lastminute.com GmbH hat sich für den unterlaufenen Fehler des Buchungsagenten entschuldigt, wobei der Konsument die € 120,- (inklusive € 50,- Gutschein als Entschädigung für den Aufwand) zurückerstattet bekommen hat.