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Doppelte Vertragsbindung, dafür zwei kaputte Handys (im Preis imbegriffen?) und keine Gewährleistung

Herr M. habe im Frühling 2014 eine Vertragsverlängerung mit "T-Mobile Austria GmbH" abgeschlossen, bei dem er auch als Bestandteil des Vertrages ein Mobiltelefon erhalten habe. Im November 2014 habe der Konsument das Handy nicht mehr laden können. Deswegen habe er sich an einen der Shops (T-Mobile Shop Wien - Millenium City) gewandt, um es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung reparieren zu lassen. Dort sei ihm anstatt eines reparierten Handys ein Kostenvoranschlag in Höhe von € 110,27 übergeben worden. Da Herr M. arbeitsbedingt nicht ohne Mobiltelefon bleiben könne, habe er am 12.11.2014 eine neuerliche Vertragsverlängerung abgeschlossen, bei der er ein neues Mobiltelefon als Bestandteil eines neuen Vertrages erhalten habe. Da nun auch das neue Handy seit dem 30.12.2014 einen Mangel aufweisen würde und der Konsument mit dem Unternehmen diese Angelegenheit nicht habe erledigen können, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde eine teilpositive Lösung für den Konsumenten erzielt. Das Unternehmen hat über eine Zweigstelle das erste Telefon im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung repariert, für das zweite aber hat es sich auf mechanische Gewaltanwendung bezogen und es dem Konsumenten weder ersetzt, noch repariert.