Hoch angelaufene Forderung
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin GIS Gebühren Info Service GmbH im November 2014 eine Forderung in Höhe von zusammen € 160,- geltend gemacht worden. Der Konsument habe sich jedoch von Dezember 2013 bis Dezember 2014 in Haft befunden und daher die Gebühren nicht bezahlen können. Laut Angaben von Herrn K. konnte er die so hoch angelaufene Forderung nicht nachvollziehen und ersuchte GIS Gebühren Info Service GmbH durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes, um Verständnis und um Erlass der Zinsen und der Mahngebühren. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. GIS Gebühren Info Service GmbH war bereit dem Konsumenten entgegenzukommen und hat sämtliche Mahngebühren und Zinsen erlassen.