Die Überschreitung des Datenvolumens soll gewarnt werden
Frau M. habe eine Rechnung seitens Hutchison Drei Austria GmbH in Höhe von € 438,- erhalten, da sie ihre inkludierte Datenvolumennutzung überschritten habe. Die Konsumentin habe Einspruch auf die Rechnung erhoben, da ihrer Meinung nach aufgrund der in Kraft getretenen RTR-Verordnung beim Erreichen eines Datenvolumens in Höhe von € 60,- sie eine Warnung erhalten hätte müssen, sodass eine Überschreitung verhindert hätte werden können. Zusätzlich sei ihr die Rufnummer gesperrt worden. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei seitens Hutchison Drei Austria GmbH mitgeteilt worden, dass aufgrund der Informationen von Frau M. der bestehende Vertrag als Business-Vertrag geführt worden sei, weshalb eine Kostenbeschränkungsverordnung laut TKG nicht automatisch aktiviert werde sondern schriftlich erfolgen habe müssen. Der Vertrag sei umgestellt worden, sowie die angefallenen Kosten für Datendienste reduziert, sodass ein Betrag in der Höhe von € 133,- offen geblieben sei.