Wechsel des Hauptwohnsitzes kann zur Befreiung von GIS-Gebühren führen
Herr P. habe in Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von € 51,20 seitens GIS-Gebühren Info Service erhalten. Der Konsument habe bereits in November 2012 seinen Hauptwohnsitz gewechselt und sei zu seiner Lebensgefährtin umgezogen, welche ebenfalls Rundfunkgebühren bezahle, sodass für die betreffende Adresse diese doppelt bedient worden seien. Daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei der bereits doppelt bediente Betrag rückwirkend in Höhe von insgesamt € 474,- dem Konsument zurückerstattet worden.