System kühlt nur gegen Tausch
Herr L. habe Mitte Juni 2018 eine Multi-Splitklima (2 Innengeräte und 1 Außengerät) vom Unternehmen NeXt - Wärmepumpen und Klimasysteme e.U. bestellt. Bereit am nächsten Tag habe er schon zwei Mängel beim Innengerät im Schlafzimmer reklamiert, weshalb sei der Monteur vorbeigekommen und sich das Gerät angeschaut. Laut Angaben des Konsumenten wurde vom Unternehmen informiert, es werde ein kostenloser Gerätetausch vorgenommen und gleich ein neuer Termin vereinbart. Anscheinend gab es weder ein Termin oder ein Tausch, erstens sollte jedoch nur die Blende erneuert werden und weiter schauen. Der Konsument fordert den Tausch des Gerätes im Schlafzimmer laut dem erhaltenen Angebot. Da er nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen NeXt - Wärmepumpen und Klimasysteme e.U. hat den Fall überprüft und sei der Meinung, das Problem des Innengerätes liege an einem gebrochenen Teil der Blende, der beim vereinbarten, allerdings durch den Konsument nicht wahrgenommenen Termin, längst durch einen Tausch behoben könnte. Ein kostenloser Gerätetausch sei empfohlen worden, da es nicht vermutet wurde, es ginge um einen Bruch der Blende. Das Unternehmen ließ weiter mitteilen, das Gerät wird in seinem Eigentum bleiben, bis der Konsument die offene Rechnung vollständig bezahlt. Herr L. zeigt sich bereit einen Blendentausch zu akzeptieren und verpflichtet sich, den offenen Betrag zu begleichen, sofern dies das Problem löst, anderenfalls erwartet er einen kostenlosen Gerätetausch seitens des Unternehmens, sowie einen Rabatt im Wert von 5% vom Rechnungsbetrag wegen Fehlbohrung. Auf diesem Vorschlag hat das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellung bezogen.