Frau A. habe von dem Unternehmen ECS Global GmbH eine Rechnung in Höhe von € 127,-- erhalten.
Herr W. habe Ende November 2012 ein ASUS-Tablet zum Preis von € 600,- gekauft.
Frau K. habe Ende März 2014 von dem Unternehmen Media Markt Lugner City einen Laptop der Marke Sony Vaio zum Preis von € 800,- gekauft.
Frau M. habe in November 2010 eine Soundanlage inklusive fünf Jahre Garantie-Verlängerung von dem Unternehmen Media Markt Wien Hietzing zum Preis von € 464,- gekauft.
Herr F. habe im April 2014 von dem Unternehmen Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH einen Laptop zum Preis von € 400,- gekauft. An dem Gerät seien Mängel aufgetreten.
Herr Z. habe in November 2014 sein Laptop aufgrund einer dreijährigen Garantie zur Reparatur zu dem Unternehmen Lenovo Technology B.V. gesendet.
Herr F. habe Mitte letzten Jahres eine Werbeveranstaltung für das Unternehmen "RUDH - Rund um den Haushalt - Haushaltsgeräte GmbH" organisiert.
Im Februar des Jahres 2015 habe Herr S. von "OCIRIS GmbH" per Email eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl er den Vertrag mit dem Unternehmen bereits im September 2014 gekündigt habe.
Frau J. habe im Frühjahr 2014 eine externe Festplatte dem Unternehmen GN Data Recovery Group GmbH übergeben und einen Betrag in der Höhe von € 1.676,- für die Datenrettung bezahlt.
Herr V. habe im Juli 2014 eine Staubsaugerbürste und ein Saugrohr von dem Unternehmen Expert Kliemstein gekauft. Das Saugrohr sei kurz nach dem Kauf aufgrund eines Mangels ausgetauscht worden.