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"McShark"s großen Fang doch noch behalten

Im Frühling des Jahres 2015 habe Herr Z. mit "McShark" einen Vertrag über den Kauf eines W-Lan fähigen iPads zum Preis von beinahe € 600,- abgeschlossen. Der Grund des Kaufes sei die Voraussetzung der Koppelung mit seinem iPhone gewesen, um es als Navigationssystem benutzen zu können, was auch dem Verkaufsberater im vornhinein gesagt worden sei. Da die Navigation nicht einwandfrei funktioniere und es zu einer zeitlichen Verzögerung komme, habe das Gerät nicht die versprochenen und demnach verkauften Eigenschaft erfüllt. Auch sei dieser Kauf ein Teil einer Gesamtbestellung in Höhe von beinahe €5.000,- gewesen, wobei der Kunde den Gedanken erwäge davon zurückzutreten, sollte "McShark" als Geschäftspartner nicht kooperationsbereit sein. Mit diesen Überlegungen habe sich Herr Z. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "McShark" zwar lange überhaupt nicht auf die Schreiben des Konsumentenschutzes reagiert, sich später aber mit einer positiven Vernunftentscheidung gemeldet. Das Unternehmen hat behauptet das iPad mit dem gewünschten Modell ausgetauscht zu haben, was auch danach von dem Konsumenten bestätigt wurde, wobei die Gesamtbestellung erfolgt ist.