Austauschgerät erst nach 5 Monaten erhalten
Herr Z. habe in November 2014 sein Laptop aufgrund einer dreijährigen Garantie zur Reparatur zu dem Unternehmen Lenovo Technology B.V. gesendet. Da das Gerät nicht mehr repariert werden könnte, sei dem Konsument die Zustellung eines Austauschgerätes zugesprochen worden. Herr Z. habe Mitte Jänner 2015 sein Anspruch auf Geld zurück geltend gemacht, da das Austauschgerät nicht geliefert worden sei. Nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, sei ihm mitgeteilt worden, dass dieses bereits zugestellt wäre. Aus diesem Grund habe sich Herr Z. hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes sei Herrn Z. das Austauschgerät erst Ende Februar 2015 zugestellt worden. Trotzdem habe der Konsument weiter auf den Rücktritt bestanden, jedoch sei dieser von der Lenovo Technology B.V. nicht akzeptiert worden.