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Analysekosten und Bearbeitungspauschale verrechnet

Frau A. habe von dem Unternehmen ECS Global GmbH eine Rechnung in Höhe von € 127,-- erhalten. Die Konsumentin habe sich zwecks der Reparatur und der Datenrettung einer defekten Festplatte an das Unternehmen gewandt, wobei dieses die Festplatte kostenlos habe abholen lassen. Frau A. habe sich bei dem Unternehmen telefonisch gemeldet, da sie sich über die Kosten der Reparatur beziehungsweise der Datenrettung habe informieren wollen, dabei sei ihr mitgeteilt worden, dass sie nach der Analyse des Gerätes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten würde. Die Konsumentin sei jedoch über allenfalls anfallende Analysekosten nicht aufgeklärt worden, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz wandte und das Unternehmen ersuchte, die Forderung gegen sie auszubuchen sowie ihr die Festplatte kostenlos unrepariert zu retournieren. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau A. gefunden werden. Die ECS Global GmbH teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass Frau A. ein Analyseformular zur Abholung und Analyse des Datenträgers auf der Webseite des Unternehmens ausgefüllt hat, wobei sie die Express-Variante als Serviceart ausgewählt hat. Außerdem wird auf den Webseiten des Unternehmens sowohl auf die Analysekosten als auch auf die Bearbeitungspauschale hingewiesen und somit besteht die Forderung in Höhe von € 127,- zu recht.