Anfang des Jahres 2012 habe Frau Z. mit "Mömax GmbH" einen Vertrag über den Kauf einer Komplettküche abgeschlossen.
Herr K. habe das Unternehmen "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" um Auskunft bezüglich des Preises und des nötigen Zeitaufwandes für einen Glasaustausch bei einem Ceranfeld.
Gegenüber Frau B. sei seitens der "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" eine Forderung in Höhe von € 759,- geltend gemacht worden.
Mitte Mai 2015 hat Frau H. über das Internetportal www.amazon.de bei dem Unternehmen bp_onlinehandel ein Notebook der Marke Toshiba inklusive SSD-Karte zum Preis von ca. € 500,- bestellt.
Im Sommer 2014 habe Frau N. mit "Haas Elektro GmbH" einen Vertrag über den Kauf einer Geschirrspülmaschine der Marke BOSCH SML 43 M 15 EU zum Preis von knapp € 600,- abgeschlossen.
Herr M. habe von dem Unternehmen HDPHNS einen Mediaplayer zum Preis von € 399,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten habe er nach dessen Lieferung feststellen müssen, dass dieser defekt gewesen sei.
Herr L. habe im Januar 2014 von dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH ein Notebook der Marke ASUS zum Preis von € 1.400,- gekauft.
Frau G. habe von dem Unternehmen Saturn Haid am 02.01.2014 einen Kaffeevollautomaten zum Preis von € 599,- gekauft.
Im Frühling des Jahres 2015 habe Herr Z. mit "McShark" einen Vertrag über den Kauf eines W-Lan fähigen iPads zum Preis von beinahe € 600,- abgeschlossen.