Aussergerichtliche Einigung für beide Parteien vorteilhaft abgeschlossen
Im Februar des Jahres 2015 habe Herr S. von "OCIRIS GmbH" per Email eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl er den Vertrag mit dem Unternehmen bereits im September 2014 gekündigt habe. Auch sei Ihm eine zusätzliche Forderung über knapp € 100,- in Rechnung gestellt worden. Da Herr S.die Rechnung und die Zahlungsaufforderung überhaupt nicht zuordnen konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist eine Einigung mit dem Unternehmen erzielt worden. "OCIRIS GmbH" hat auf weitere Inkasso Forderungen und auf einen Teil der Mahngebühren verzichtet, wobei sich der Konsument bereit erklärt hat die Servermiete ganz zu bezahlen.