Mangelhaftes Tablet
Herr W. habe Ende November 2012 ein ASUS-Tablet zum Preis von € 600,- gekauft. Der Konsument habe das Gerät bereits sechs Monate nach dem Kauf an das Unternehmen ASUS Computer GmbH zur Reparatur gesendet, da das WLAN nicht problemlos funktioniert habe. Der Fehler sei behoben worden. Herr W. habe das Tablet jedoch zwei weitere Male zur Reparatur schicken müssen. Ende November 2014 habe der Konsument das Gerät aufgrund eines Ladeproblems eingeschickt und daraufhin einen Kostenvoranschlag in Höhe von € 160,- erhalten. Da der Kostenvoranschlag für Herrn W. nicht nachvollziebar gewesen sei, da man aus diesem nicht entnehmen habe können, welche Teile des Gerätes hätten repariert werden müssen und er über eine Garantie auf das Gerät verfügt habe, habe er sich an das Unternehmen gewandt und dieses ersucht, die Wandlung des Kaufvertrages anzuerkennen. Dem Konsumenten sei von einer Mitarbeiterin des Unternehmens mitgeteilt worden, er solle das Gerät auf der Internetseite rma.asus.de mit der Bitte um Wandlung des Kaufvertrages anmelden. Dem Konsumenten sei schriftlich ein Austausch des Gerätes beziehungsweise eine Gutschrift angeboten worden. Trotz des Angebotes des Unternehmens und der Anmeldung auf der Internetseite sei keine weitere positive Rückmeldung des Unternehmens erfolgt. Deshalb wandte sich Herr W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz . Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn W. gefunden werden. Die ASUS Computers GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn dem Austausch des Gerätes zuzustimmen oder dem Konsumenten eine entsprechende Gutschrift in Höhe von € 600,- anzubieten.