Geld verlangt trotz Gewährleistung
Herr L. habe im Januar 2014 von dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH ein Notebook der Marke ASUS zum Preis von € 1.400,- gekauft. Bereits im Juli 2014 habe der Konsument Mängel an dem Gerät festgestellt, das Notebook habe sich nicht mehr einschalten lassen. Zwecks der Reparatur des Gerätes habe sich Herr L. an das Unternehmen gewandt und ein Reparaturkostenangebot in Höhe von € 730,-- erhalten. Bei der Abholung des Notebooks habe der Konsument diesen Betrag auch bezahlt. Zu Hause habe er das Gerät auf seine Funktionalität getestet, jedoch habe dieses nach wie vor nicht funktioniert, weshalb sich der Konsument erneut an das Unternehmen gewandt habe. Daraufhin habe Herr L. erneut ein Reparaturkostenangebot per E-Mail erhalten. Inzwischen habe er festgestellt, dass bereits die erste Reparatur im Rahmen der Gewährleistung kostenlos hätte durchgeführt werden sollen. Aus diesem Grund wandte er sich an den Konsumentenschutz und habe das Unternehmen ersucht, ihm den gezahlten Betrag zurückzuerstatten sowie die Reparatur des Gerätes im Rahmen der Gewährleistung durchzuführen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn L. gefunden werden. Die Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH war bedauerlicherweise nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn auf den ihr unterbreiteten Lösungsvorschlag von Herrn L. einzugehen.