Herr S. hat mit der Rodrix Einrichtungs GmbH Mitte Februar 2015 einen Vertrag über den Kauf einer Küche zum Preis von ca. € 15.000,- abgeschlossen.
Im März 2015 hat Frau W. auf einer Messe Gartenmöbel von der Baze Handels GesmbH zum Preis von € 1.000,- gekauft, wobei sie eine Anzahlung in Höhe von € 200,- geleistet hat.
Frau Mag. S.
Frau T. hat die Helmuth Dessl Installationsges.m.b.H mit dem Einbau einer Dusche beauftragt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie keine Aufklärung bezüglich der Höhe des Wannenträgers erhalten.
Frau K. hat mit der K. Ludwig Ges.m.b.H. Anfang Juni 2015 einen Vertrag über den Kauf eines Schrankes zum Preis von insgesamt ca. € 1.530,- abgeschlossen und den Betrag auch beglichen.
Frau K. habe im September 2015 das Unternehmen Yusuf Kaplan e.U. mit der Reinigung ihres Teppichs beauftragt.
Frau S. habe im November 2014 bei einer Aktion des Unternehmens "AURENA Auktionen GmbH" zwei Lederfauteuils ersteigert.
Frau O. habe im Spätsommer des Jahres 2015 bei dem Unternehmen FENSTER SCHIERL, Inh. Mario Schierl, diverse Fenster und Türen zum Preis von beinahe € 30.
Frau H. hat von der MATULA Gartengestaltung GmbH einen Kostenvoranschlag für Gartengestaltungsarbeiten zum Preis in Höhe von insgesamt ca. € 10.135,- erhalten.
Herr Mag. E. hat im Herbst des Jahres 2015 von der VEST LEUCHTEN GmbH unter anderem eine Lampe zur Beleuchtung der Küchenarbeitsplatte gekauft.