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Lediglich Behauptungen?

Frau H. hat von der MATULA Gartengestaltung GmbH einen Kostenvoranschlag für Gartengestaltungsarbeiten zum Preis in Höhe von insgesamt ca. € 10.135,- erhalten. Laut Angaben der Konsumentin waren die Mitarbeiter des Unternehmens drei Tage mit den Arbeiten in ihrem Garten beschäftigt. Es wurden Abbrucharbeiten durchgeführt und sechs Meter Rasen sowie Splittbeton verlegt. Zusätzlich wurde eine Blütenhecke ausgeschnitten, obwohl diese bereits im Juli 2015 ausgeschnitten wurde. Laut Angaben von Frau H. wurde aufgrund der ihrer Meinung nach unprofessionell durchgeführten Arbeiten, im April 2015 verlegten Feinsteinplatten der Terrasse beschädigt. Daraufhin hat Frau H. das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter aufgefordert, die Arbeiten unverzüglich zu beenden. Die Konsumentin hat seitens des Unternehmens eine Forderung in Höhe von ca. € 4.000,- erhalten, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte, da sie die Forderung aufgrund des ihr entstandenen Schadens nicht zur Gänze begleichen wollte. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die MATULA Gartengestaltung GmbH bestand weiterhin auf die Forderung in Höhe von € 4.000,-. Das Unternehmen teilte zudem mit, dass sie ordentliche und saubere Arbeiten ausführen wollen, eine Unterstellung, wie z.B. die Beschädigung der Platte nicht akzeptieren.