Stornogebühr vereinbart?
Herr S. hat mit der Rodrix Einrichtungs GmbH Mitte Februar 2015 einen Vertrag über den Kauf einer Küche zum Preis von ca. € 15.000,- abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er die Küche für eine neue Wohnung bestellt, in welche er jedoch nicht mehr gezogen ist, sondern in ein Haus. Somit benötigte Herr S. die bestellte Küche nicht mehr. Herr S. war an einer gütlichen Beilegung der Angelegenheit interessiert, weshalb er dem Unternehmen eine Stornogebühr in Höhe von € 1.500,- anbieten wollte, zumal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens keine Informationen bezüglich der Stornogebühren vorhanden waren und die Küche laut Angaben des Konsumenten seitens des Unternehmens noch nicht bestellt wurde. Aufgrund dessen wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Konsumenten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Rodrix Einrichtungs GmbH
teilte mit, dass vertraglich vereinbart wurde, dass eine 30 % Stornogebühr des Kaufpreises verrechnet wird. Herr S. erhielt lediglich einen Betrag in Höhe von € 3.000,- zurückerstattet und wandte sich seinen Angaben nach an eine Rechtsanwalt um das Anliegen weiter zu verfolgen.