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Beim zweiten Versuch hat es auch nicht geklappt

Frau Mag. S. hat mit dem Unternehmen Küchen & Technik Walter Zirkelbach aus 1100 Wien im Frühling des Jahres 2015 einen Vertrag über den Kauf und die Montage einer Komplettküche zum Preis von über € 8.000,- abgeschlossen und darauf eine Anzahlung in Höhe von € 3.500,- geleistet. Nach der Montage sind so viele Mängel festgestellt worden, dass ein anderer Mitarbeiter die gesamte Küche neu aufbauen musste, wobei auch dies nicht ohne Mängel geblieben ist. So ist die Kühlschranktür nur zusammen mit einer darüber liegenden Kastentür zu öffnen oder schließen. Zu allem Überfluss fehlen noch ein Regal, eine Arbeitsplatte und ein Kästchen. Aufgrund der Mängel und des Montageverzuges hat Frau Mag. S. das Unternehmen Küchen & Technik Walter Zirkelbach aufgefordert, diese zu beheben und einer
Preisminderung zuzustimmen, wobei sie den noch offenen Kaufpreis nur unter Vorbehalt der späteren Rückforderung geleistet hat. Da Frau Mag. S. mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband. Trotz Vermittlung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine, die Frau Mag. S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Küchen & Technik Walter Zirkelbach hat zwar geantwortet. In der Antwort stand jedoch lediglich: "Der Kunde hat alles bezahlt.". Auf weitere Schreiben wurde bis Redaktionsschluss nicht mehr reagiert. Es kann nur gemutmaßt werden, dass man sich vielleicht nicht darüber im Klaren ist, was eine Zahlung unter Vorbehalt der späteren Rückforderung bedeutet oder man es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen möchte.