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Teppich gereinigt - Bleichflecken

Frau K. habe im September 2015 das Unternehmen Yusuf Kaplan e.U. mit der Reinigung ihres Teppichs beauftragt. Bei Übernahme habe Sie bemerkt, dass der Teppich zwei ausgebleichte Stellen aufweise und dies gleich telefonisch reklamiert. Das Unternehmen habe den Fehler eingestanden, sich jedoch geweigert, ihr den Schaden zu ersetzen, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz ist leider keine einvernehmliche Lösung für Frau K. erzielt worden. Das Unternehmen Yusuf Kaplan e.U. war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.