Mitte März 2015 hat Herr T. von dem Unternehmen Diamond Garden Austria Store einen Gartentisch und Stühle zum Preis von ca. € 2.700,- gekauft.
Im Garten von Frau B. ist ein Bewässerungskreis ausgefallen, wobei sie die Firma Leopold Grabovsky Bewässerungstechnik, Pool- und Teichanlagen mit der Reparatur beauftragt hat.
Ende September 2015 hat Frau A. vom Unternehmen H&N Möbelhandelsges.m.b.H eine Couch zum Preis von ca. € 1.000,- gekauft.
Gegenüber Herrn Ing. G. ist seitens der Lederleitner GmbH zu Silvester 2015 eine Forderung in Höhe von knapp € 50,- geltend gemacht worden.
Anfang April 2015 hat Herr K. von dem Unternehmen Mömax GmbH eine Couch zum Preis in Höhe von ca. € 1.300,- gekauft.
Anfang Dezember 2015 hat Frau P. mit dem Unternehmen XXXLutz KG einen Vertrag über den Kauf von u. a. einer Eckbank zum Preis in Höhe von ca. € 900,- abgeschlossen.
Frau S. hat im Mai 2016 die Firma Zakhir Mutaskhanov mit der Behebung einer Rohrverstopfung beauftragt. Für die durchgeführten Arbeiten hat die Konsumentin einen Betrag in Höhe von ca.
Im Juli 2015 hat Frau D. von der Firma K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig eine Wohnlandschaft zum Preis von € 1.270,- gekauft.
Frau B. hat im April 2016 die Firma i - Nova ABM GmbH mit Ihrem Umzug beauftragt.
Mitte Oktober 2015 hat Herr W. bei dem Unternehmen Sandra eine Duschkabine zum Preis von ca. € 500,- bestellt und bezahlt. Laut Angaben des Konsumenten hat er bis dato die Duschkabine nicht erhalten.