Planung des Gartenprojektes sonnig abgeschlossen
Gegenüber Herrn Ing. G. ist seitens der Lederleitner GmbH zu Silvester 2015 eine Forderung in Höhe von knapp € 50,- geltend gemacht worden. Das Schreiben bezieht sich auf eine Leistung aus dem Jahre
2009. Zudem ist es laut Angaben des Konsumenten so, dass er seinerzeit über einen unbegrenzten Gratis-Gutschein verfügt hatte. Auch ist die Forderung laut Aussage des Herrn Ing. G. schon längst verjährt, womit er zum Konsumentenschutz Verband Österreich gekommen ist, um dieses zu veröffentlichen. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn Ing. G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Da o. g. Unternehmen hat eingesehen, dass die Verjährung greift und somit die Forderung storniert.