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Neue vs. alte Pumpe - Fehler entdeckt?

Im Garten von Frau B. ist ein Bewässerungskreis ausgefallen, wobei sie die Firma Leopold Grabovsky Bewässerungstechnik, Pool- und Teichanlagen mit der Reparatur beauftragt hat. Laut Angaben der Konsumentin war sie mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden und hat die Rechnung in Höhe von € 1.743,70 als überhöht empfunden. Da die Konsumentin die Originalpumpe durch ein kompatibles Modell mit gleichen Werten ersetzt hatte, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb die Firma die einzelnen Kreise teilweise ausgegraben hat, anstatt zunächst mit der Überprüfung der Pumpe zu beginnen. Die Konsumentin wollte noch hervorheben, dass der Firma bekannt war, dass die Pumpe zuvor ausgetauscht worden war. Frau B. war nicht bereit Kosten für eine unnötige Fehlersuche zu bezahlen, da sie von der Fachfirma erwartet hat, dass diese zuerst mit der naheliegendsten Fehlerquelle anfangen würde. Die Konsumentin hat einige Positionen auf der Rechnung beeinsprucht und sich letztendlich bereiterklärt € 1.000,- für die erbrachten Leistungen zu zahlen. Hilfesuchend hat sie sich dann an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau B. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Da die eingebaute Pumpe neu war, ist die Fachfirma davon ausgegangen, dass der Fehler dort am wenigsten zu vermuten war. In Folge mehreren Untersuchungen hat es sich im Zuge einer Fliessdruckmessung herausgestellt, dass die neue Pumpe doch Abweichungen zur alten Pumpe hatte. Aus Kulanz wurden der Konsumentin € 650,- nicht in Rechnung gestellt, jedoch wollte sie dies aufgrund ihrer diversen Unannehmlichkeiten nicht akzeptieren. Letztendlich wurde Frau B. um das Anliegen außergerichtlich zu beenden einen Betrag in Höhe von € 1.000,- angeboten.