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Vertrauensverlust nach Mängelhäufung

Ende September 2015 hat Frau A. vom Unternehmen H&N Möbelhandelsges.m.b.H eine Couch zum Preis von ca. € 1.000,- gekauft. Obwohl, laut ihren Angaben auch die Montage mit dem Unternehmen vereinbart wurde, wurde diese im Nachhinein seitens des Unternehmens abgelehnt. Dazu kommt, dass die Konsumentin, laut eigenen Angaben, bemerkt hat, dass die Seitenlehne aufgerissen war und dass die Polster in einem völlig falschen Design geliefert wurden. Weiters funktionierte auch die Bettfunktion nicht ordnungsgemäß. Dadurch hat Frau A. das Vertrauen in das Unternehmen H&N Möbelhandelsges.m.b.H vollkommen verloren und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die H&N Möbelhandelsges.m.b.H ließ mitteilen, dass das Unternehmen das Möbelstück bis in die Wohnung geliefert hatte. Die seitens der Konsumentin behauptete Vereinbarung über die Montage, könne laut Aussage des Unternehmens nicht bestehen, da das Unternehmen diese immer extra verrechne. Frau A. hat nach der Lieferung die Ware reklamiert. Aufgrund dieser Reklamation hat das Unternehmen H&N Möbelhandelsges.m.b.H Kontakt mit dem Hersteller in der Türkei aufgenommen. Daraufhin wurde der Konsumentin ein kostenloser Austausch der mangelhafte Ware angeboten, was jedoch für Frau A. nicht in Frage gekommen ist. Die Konsumentin bestand auf einer Rückzahlung des gesamten Betrages.