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Danke für meinen Gutschein!

Anfang April 2015 hat Herr K. von dem Unternehmen Mömax GmbH eine Couch zum Preis in Höhe von ca. € 1.300,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten hat die Couch bereits nach zwei Monaten Geräusche von sich gegeben und war nicht mehr zu gebrauchen. Daraufhin hat sich Herr K. mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und es sei ihm mitgeteilt worden, dass bei diesem Modell solche Mängel bekannt wären. Die Mömax GmbH hat daraufhin dem Konsumenten einen Gutschein im Wert von ca. € 1.300,- angeboten, den er bei XXXLutz, Möbelix und Mömax einlösen könnte. Da Herr K. im Nachhinein die Information erhalten hat, dass der Gutschein nur in der Mömax-Filiale in der Wattgasse gültig sei, konnte er die Vorgehensweise des Unternehmens nicht nachvollziehen und wandte sich damit hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn K. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Mömax GmbH ließ mitteilen, dass der Konsument den geforderten Gutschein im Wert der Kaufvertragssumme ausgedruckt erhalten wird. Dieser Gutschein wäre dann in sämtlichen Filialen der Unternehmensgruppe (XXXLutz, Möbelix und Mömax) einlösbar.