Mangelhafte Sitzgarnitur?
Im Juli 2015 hat Frau D. von der Firma K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig eine Wohnlandschaft zum Preis von € 1.270,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin, stellte sich bereits bei der Lieferung fest, dass die Ware mangelhaft war, indem die Nähte gelöst und der Sitz zerknitter war, sowie unterschiedliche und unzureichende Füllsel. Daraufhin setzte sich Frau D. mit dem Unternehmen in Verbindung und reklamierte die ersichtlichen Mängeln, wobei eine Behebung der Schäden erfolglos blieb. Die Konsumentin sind aus den o.g Gründen Unannehmlichkeiten entstanden, da sie immerhin einen hohen Betrag für die Wohnlandschaft bezahlt hat. Hilfesuchend wandte sich Frau D. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da die Firma K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig sowie auch der Hersteller nach einer nochmaliger Überprüfung keine Mängeln an der Sitzgarnitur feststellen konnten. Die Konsumentin zeigte sich mit der Antwort des Unternehmens nicht einverstanden und meinte, dass die Wohnlandschaft weiterhin mangelhaft sei, weshalb sie eine neue Sitzgarnitur haben möchte oder ihr Kaufpreis zurück. Dabei wurde Frau D. von der Firma die Firma K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig auf deren erstes Schreiben hingewiesen.