Herr S. habe im Spätsommer 2013 mit dem Unternehmen Sonnorm, Inh. Henry Gasselich aus Marchegg einen Vertrag über den Kauf, die Lieferung und den Einbau von Fenstern zum Preis von € 26.
Frau A. hat über Vermittlung eines Maklerbüros eine Wohnung angemietet. Sie ist seit Anfang 2011 Untermieterin einer von dem Unternehmen Tanja Maier Bau/Innenausbau untervermieteten Wohnung gewesen.
Frau A. habe über Vermittlung der IMO-Home Schilcher GmbH eine Wohnung angemietet. Sie sei seit Anfang 2011 Untermieterin gewesen.
Herr Y. habe über Vermittlung der ERA 4M Immobilien und Consulting GmbH & Co KG eine Anlegerwohnung gekauft.
Gegenüber Frau U. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Hausverwaltung Krautschneider eine Forderung in Höhe von ca. € 4.300,- geltend gemacht.
Seit knapp 20 Jahren sei Herr H. Mieter einer Wohnung, gehörend zu "Wiener Wohnen Zentrale – Beschwerdemanagement/Clearingstelle".
Herr U. habe das Unternehmen Neos GmbH mit der Lieferung und dem Einbau von Fenstern zum Preis von insgesamt € 32.000,- beauftragt und eine Anzahlung in der Höhe von € 19.000,- geleistet.
Herr Dipl. Ing. W.
Frau G. habe gegen Ende letzten Jahres einen Garagentor-Antrieb von dem Unternehmen "Raiffeisen-Lagerhaus St. Pölten reg. Gen.m.b.H" gekauft.
Gegenüber Herrn B. wurde seitens der Rohr Zauber KG eine Forderung in Höhe von ca. € 310,- geltend gemacht.