Herr T. sei Mieter einer Wohnung welche von der Hausverwaltung Robert Hammerl Immobilienverwaltung verwaltet werde.
Herr S. sei ca. vier Jahre Mieter eines Bestandobjektes, das die COMFORT-REAL Gebäudeverwaltungs- und Realitäten GmbH verwaltet habe, gewesen.
Herr G. habe in November 2012 eine Wohnung von dem Unternehmen Wiener Wohnen gemietet. Die Wohnung liege oberhalb des Durchganges zum Hof.
Frau T. habe das Unternehmen "NikoBau" mit der Versetzung zweier Steckdosen, der Verlegung der Starkstromleitung unter Putz, dem Einbau von vier Steckdosen und eines Lichtschalters beauftragt.
Seit dem 06.08.2012 seien die Eheleute A., Mieter einer Wohnung der "Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft".
Frau P. sei seit Mitte 2012 Mieterin eines Bestandobjektes, dass von "Ressner Facility Management GmbH" verwaltet werde.
Seit Herbst des Jahres 2011 sei Frau G. Mieterin einer Wohnung die zu "Wiener Wohnen" gehört.
Herr C. habe bis Ende Jänner 2015 von der Imperator Immobilien Kubicek GmbH eine Wohnung gemietet.
Frau P. sei mit einem Schreiben der BEWOG Immobilien Gesellschaft m.b.H. vom März 2015 informiert worden, dass ihr Mietvertrag mit Monat Juli 2015 ablaufen würde. Da Frau P.
Im September 2014 habe Frau C. mit dem Unternehmen Auhofer Haus GmbH einen Vertrag über die Errichtung eines Hauses zum Preis von € 115.000,- abgeschlossen.