Arbeiten durchgeführt, oder lediglich verrechnet?
Gegenüber Herrn B. wurde seitens der Rohr Zauber KG eine Forderung in Höhe von ca. € 310,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er mit dem Unternehmen einen Termin zur Überprüfung der in seiner Wohnung befindlichen Abflüsse vereinbart, da diese verstopft zu sein schienen. Es soll sich jedoch herausgestellt haben, dass nicht die Abflüsse in seiner Wohnung, sondern die Sammelleitung des Hauses verstopft waren. Herr B. hat zudem eine verrechnete Position in Höhe von € 120,- nicht nachvollziehen können, da der Vorgang seinen Angaben nicht durchgeführt wurde. Da Herr B. somit die Rechnungskorrektur wünschte, sowie die Stundung bis zur Klärung hinsichtlich der Kostenübernahme seitens der Hausverwaltung, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine teilweise, Herrn B., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Rohr Zauber KG teilte mit, dass alle Arbeiten die durchgeführt wurden auf dem Arbeitsschein sowie auf den Fotos ersichtlich sind und die Rechnung somit korrekt ausgestellt wurde. Die Zahlungsfrist wurde von dem Unternehmen, aufgrund der Klärung mit der Hausverwaltung, verlängert, welche die Kosten anschließend auch übernommen hat.