Falsche Angaben?
Herr Y. habe über Vermittlung der ERA 4M Immobilien und Consulting GmbH & Co KG eine Anlegerwohnung gekauft. Laut Angaben des Konsumenten habe sich nach Rücksprache mit dem aktuellen Mieter der Wohnung herausgestellt, dass die tatsächliche Höhe der Mieteinnahmen nicht den Angaben in dem Online-Inserat entsprechen würde. Da Herr Y. der Meinung gewesen sei, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere wahrheitsgemäße Angaben zu machen, nicht nachgekommen sei, sei er nicht bereit gewesen, die Provision in Höhe von über € 2.500,- zu begleichen. Aufgrund dessen wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn Y. gefunden werden. Die ERA 4M Immobilien und Consulting GmbH & Co KG teilte mit, dass der Konsument auf die Nebenkosten hingewiesen sowie über die Abwicklung des Geschäfts informiert worden sei. Der Konsument habe zudem eine Erklärung bezüglich der Provision des Maklers unterzeichnet. Außerdem gebe es eine Korrespondenz zwischen Verkäufer und Herrn Y. aus der hervorgehe, dass Herr Y. von Anfang an die Provision nicht habe zahlen wollen. Herr Y. habe versucht, dass Geschäft hinter dem Rücken des Maklers abzuwickeln. Zu einer Übermittlung von Unterlagen, dass die Mieteinnahmen richtig angegeben wurden, war das Unternehmen, auch nach mehrmaliger Urgenz, nicht mehr bereit.