Einbau der Fenster mangelhaft ausgeführt
Herr U. habe das Unternehmen Neos GmbH mit der Lieferung und dem Einbau von Fenstern zum Preis von insgesamt € 32.000,- beauftragt und eine Anzahlung in der Höhe von € 19.000,- geleistet. Für die komplette Fertigstellung des Auftrags sei ein Zeitraum von sieben Wochen ab Anzahlung vereinbart worden. Aufgrund mangelhafter Ausführung sei das Unternehmen Neos GmbH mit der Fertigstellung in Verzug geraten, sodass dem Konsumenten dadurch zusätzliche Kosten entstanden seien. Da die Neos GmbH nicht bereit gewesen sei, eine Mängelbehebung vorzunehmen, wandte sich Herr U. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Neos GmbH leider nicht bereit war, Stellung zum dargestellten Sachverhalt zu nehmen.