Feind aber Freund
Frau G. habe gegen Ende letzten Jahres einen Garagentor-Antrieb von dem Unternehmen "Raiffeisen-Lagerhaus St. Pölten reg. Gen.m.b.H" gekauft. Daraufhin sei leider ein schwerer Mangel aufgetreten (Tor habe sich nicht mehr öffnen lassen). Da das Unternehmen nach der fristgerechten Bekanntgabe des Mangels und der darauffolgenden Reparatur, nunmehr eine Zahlung fordern würde, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes betonte zwar das Unternehmen, dass es sich nicht um einen Produktmangel handle, buchte jedoch die Forderung kulanter Weise aus.