Frau M. habe im Juli 2014 einen zweiten Vertrag bei CVS Fitness GmbH abgeschlossen.
Herr L. habe sich im Internet nach einem Englisch-Kurs umgesehen, wobei er auf die Webseite englishtown.com des Unternehmens EF Language Learning Solutions Ltd gelangt sei.
Frau S. habe seitens des Unternehmens Guthy-Renker International GmbH eine Forderung in Höhe von € 98,- erhalten.
Im März 2014 habe Frau B. einen Fitnessvertrag mit der CVS Fitness GmbH abgeschlossen.
Ende November 2014 habe Frau D. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH einen Nutzungsvertrag in der Filiale in 1160 Wien, Thaliastraße 152 abgeschlossen.
Herr P. habe eine Mahnung in Höhe von € 199,- von "B2B Technologies Chemnitz GmbH" erhalten, obwohl er sich nie auf die Seite von "B2B Technologies Chemnitz GmbH" registriert habe.
Frau K. bekomme seit geraumer Zeit seitens Heinrich Heine Gesellschaft m.b.H. Poststücke, adressiert an eine gewisse Frau T. Da laut Angaben der Konsumentin Frau T.
Frau K. bekomme seit geraumer Zeit seitens Pearle Österreich GmbH Poststücke, adressiert an eine gewisse Frau T. Da laut Angaben der Konsumentin Frau T.
Frau B. sei ihre Handtasche samt Inhalt gestohlen worden. Laut Angaben der Konsumentin sei umgehend nach dem Diebstahl ein Betrag in Höhe von insgesamt € 2.580,- abgehoben worden. Frau B.