Herr L. habe sich im Internet nach einem Englisch-Kurs umgesehen, wobei er auf die Webseite englishtown.com des Unternehmens EF Language Learning Solutions Ltd gelangt sei.
Frau S. habe seitens des Unternehmens Guthy-Renker International GmbH eine Forderung in Höhe von € 98,- erhalten.
Frau E. habe von einem Inkassobüro seitens des Unternehmens Fortunefive UG eine Forderung in Höhe von € 128,- erhalten. Die Konsumentin habe sich auf der Webseite www.liferanten.
Frau D. habe seit dem Jahr 2012 Groupon-Gutscheine der DEAL LX GmbH, die von dieser nicht eingelöst worden seien.
Herr K. habe am 08.07.2014 einen Bestellschein für die Lieferung der Zeitschrift "Geo" bei dem Unternehmen Helmut Klampferer Medien Vertrieb über den Zeitraum von einem Jahr unterschrieben.
Gegenüber Frau B. sei seitens VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von € 125,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn F. seien im Februar 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Maxolution Online Service GmbH zwei Forderungen in Höhe von € 184,- und € 153,- geltend gemacht worden.
Herr W. habe von dem Unternehmen Lux International Sales ApS eine Forderung in Höhe von € 35,- erhalten.
Herr P. habe im Februar 2015 über das Unternehmen Worldticketshop B.V. zwei Eintrittskarten für eine Vorstellung zum Preis von € 412 gekauft.
Im September 2014 habe Frau P. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen.