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Kündigungsfrist einhalten!

Gegenüber Herrn L. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin McFit Österreich GmbH mit einem Schreiben vom November 2014 eine Forderung in Höhe von € 300,- geltend gemacht worden, obwohl er keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen mehr gehabt habe. Da der Konsument seinen Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt habe, könne er Rechtsgrund der erhaltene Forderung nicht nachvollziehen bzw. warum die Mitgliedschaft über das Ende des Monats Februar 2014 hinausgehen sollte. Hilfesuchend habe er sich an den Konsumentenschutz gewandt.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden: der Akt wurde bei dem Inkassobüro außer Evidenz gekommen und Herr L. musste nur einen offene Betrag in Höhe von € 50,- begleichen, damit das Anliegen als abgeschlossen betrachtet werden konnte.