Zweiten Vertrag aufgrund bessere Öffnungszeiten abgeschlossen!
Frau M. habe im Juli 2014 einen zweiten Vertrag bei CVS Fitness GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin sei sie mit der Begründung, bessere Öffnungszeiten zu haben, überredet worden, den zweiten Fitnessvertrag abzuschließen. Da sich die Konsumentin überrumpelt gefühlt habe, seien jetzt weder der erste noch der zweite Vertrag erwünscht und möge daher keine Fitnessleistungen mehr in Anspruch nehmen und möchte die zwei Verträge kündigen. Hilfesuchend habe sich Frau M. an den Konsumentenschutz gewandt. Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Nach mehreren Interventionen sei CVS Fitness GmbH leider nicht bereit gewesen Frau S. entgegenzukommen: der Vertrag von Frau S. endet regulär.