Keine Bestellung, jedoch Forderung
Frau S. habe seitens des Unternehmens Guthy-Renker International GmbH eine Forderung in Höhe von € 98,- erhalten. Die Konsumentin habe am Anfang des Sommers Ware bei dem Unternehmen bestellt und bezahlt, jedoch habe sie keine weitere Bestellung getätigt noch erhalten beziehungsweise von der Post abgeholt. Da Frau S. die Forderung nicht nachvollziehen konnte und mit dem Unternehmen auch keine Lösung habe finden können, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen sie auszubuchen. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Guthy-Renker International GmbH überprüfte die Angelegenheit und teilte mit, dass in den AGB erklärt wird, dass es sich um eine kontinuierte Lieferung handelt, welche im Falle von nicht gewünschten folgenden Lieferungen storniert werden muss. Das Unternehmen entschuldigte sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und stornierte den ausstehenden Betrag.