Herr D. habe im Juli 2014 über ein Internetportal der Ideo Labs GmbH einen Vertrag abgeschlossen. Der Konsument sei nie auf geltende Rücktrittsrechte hingewiesen worden. Im Oktober habe Herr D.
Frau H. habe einen Fitnessvertrag in der Speisingerstraße abgeschlossen, Filiale die aufgrund einer behördlichen Anordnung im Juli 2014 aufgegeben wurde.
Frau O. hat im Zuge eines Haustürgeschäftes mit der "LIBU-ZET eU" irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen.
Im August 2014 habe Herr S. mit dem Unternehmen Fit Fabrik Fitness Betriebs GesmbH einen Nutzungsvertrag auf 24 Monate abgeschlossen.
Frau U. hat während eines Haustürgeschäftes irrtümlich und zu keinem Zeitpunkt erwünschten Vertrag mit der „Hör Zu“ Zeitschrift unterschrieben.
Herr P. habe bei dem Unternehmen dm drogerie markt GmbH einen Gutschein im Wert von € 70,- gekauft.
Frau C. habe ihren Mantel zur Reinigung an das Unternehmen ''Stross & Partner GmbH'' abgegeben.
Frau G. habe mit ihrer Mutter im Jahr 2013 eine Bahncard von der "DB Vertrieb GmbH" erworben.
Im November 2014 habe Frau T. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen.