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Außerordentliche Kündigung wird nicht anerkannt?

Im März 2014 habe Frau B. einen Fitnessvertrag mit der CVS Fitness GmbH abgeschlossen. Laut ihrer Angaben sei sie überredet worden für das Training ein spezielles Gerät zur Gewichtskontrolle in Anspruch zu nehmen, wobei sie infolgedessen aufgefordert worden sei, eine neue Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben. Sie sei jedoch von CVS Fitness GmbH nicht darauf hingewiesen worden, dass dadurch ein neuer Vertrag mit einer 24-monatigen Bindung entstehe. Da sie aufgrund gesundheitlicher Beschwerden die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, habe sie die notwendigen ärztlichen Unterlagen an dem Unternehmen gesendet und die Verträge außerordentlich gekündigt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Hilfesuchend habe sich Frau B. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat nur die Kündigung eines Vertrages anerkannt, wobei das ID-Paket bis zum Vertragsende aufrecht geblieben ist. Infolgedessen wurde das Anliegen an eine Rechtsanwaltskanzlei für eine weitere Bearbeitung weitergeleitet.