Außerordentliche Kündigung
Ende November 2014 habe Frau D. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH einen Nutzungsvertrag in der Filiale in 1160 Wien, Thaliastraße 152 abgeschlossen. Die Konsumentin habe die Leistungen des Unternehmens lediglich zwei oder drei Mal in Anspruch genommen und jedes Mal nach dem Training Schmerzen verspürt. Aus diesem Grund wandte sich Frau D. an einem Facharzt. Daraufhin ersuchte sie das Unternehmen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden (Schmerzen - Skoliose, Lumbalgie, Beckenschiefstand) den Fitnessvertrag außerordentlich zu kündigen. zusätzlich übermittelte Frau D. eine Kündigung und einen ärztlichen Befund an das Unternehmen, jedoch ohne positive Rückmeldung seitens CVS Fitness GmbH erhalten zu haben. Da die Konsumentin eigenständig keine Lösung finden konnte und aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen, die Leistungen des Unternehmens nicht in Anspruch nehmen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen die außerordentliche Kündigung des Vertrages anzuerkennen und allfällige Forderungen gegen sie auszubuchen. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen CVS Fitness GmbH teilte mit, dass der Vertrag aus Kulanz mit Ende Februar 2015 als beendet gilt, jedoch sei eine Forderung in Höhe von € 118,- noch offen. Die Konsumentin erklärt sich damit einverstanden den offenen Betrag zu bezahlen.