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Forderung erhalten - nicht nachvollziehbar

Herr P. habe eine Mahnung in Höhe von € 199,- von "B2B Technologies Chemnitz GmbH" erhalten, obwohl er sich nie auf die Seite von "B2B Technologies Chemnitz GmbH" registriert habe. Des Weiteren, hat Herr P. auch kein Unternehmen. Der Konsument konnte die Forderung nicht nachvollziehen, weshalb er sich hilfesuchend an das Konsumentenschutz wandte. Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Herr P. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegenkommen erhalten.