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Mahnung für nicht erhaltene Ware

Herr A. bestellte im April 2016 über die Internetseite wish.com mehrere Produkte, von denen er jedoch nur einen Teil erhielt. Aus diesem Grund war er auch sehr überrascht, als er über ein Jahr später mit Mahnungen des Bezahldienstes Klarna AB für die nicht erhaltene Ware konfrontiert war. Da er sich absolut keiner Schuld bewusst war und auch nicht für die nicht zugestellte Ware zahlen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Hilfe. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem von Herrn A. gelöst werden. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Klarna AB teilte das mittlerweile eingeschaltete Inkassobüro mit, den Akt geschlossen zu haben. Für den Konsumenten sei die Angelegenheit somit erledigt.