Augenlaserkorrektur mit enttäuschendem Ergebnis
Frau M. unterzog sich im Juni 2016 im Behandlungszentrum von CARE Vision einer Augenlaserkorrektur auf beiden Augen. Schon kurz nach dem Eingriff bemerkte sie dass, im Gegensatz zur rechten Seite, am linken Auge die Sehstärke nicht ident war. Bei ihrem Kontrolltermin sprach sie dies auch an, wurde ihr vom behandelnden Arzt versichert, dass alles in Ordnung sei. Da sie sich auf diese Auskunft verließ, holte die Konsumentin auch keine zweite Meinung eines anderen Arztes ein. Als sie neben häufigen Kopfschmerzen und sogar Migräneanfällen zufällig noch bemerkte, dass das rechte Auge eine verschwommene Sicht auf dem linken Auge ausglich, vereinbarte sie im Sommer 2017 einen Termin zur neuerlichen Kontrolle bei Care Vision. Bei dieser Untersuchung wurde ihr mitgeteilt, dass sich die Sehkraft am linken Auge tatsächlich verschlechtert hätte, womit eine Nachlaserung um € 500,- notwendig geworden sei. Die Verschlechterung der Sehkraft am linken Auge wurde im Anschluss durch einen unabhängigen Optiker bestätigt. Da Frau M. überzeugt war, dass der Zustand des linken Auges bereits bei der ersten Kontrolle nach der Laserbehandlung erkennbar gewesen ist, wandte sie sich mit der Bitte um Unterstützung an den Konsumentenschutz Verband Österreich Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Lösung für das Problem gefunden werden. Care Vision erklärte auf Nachfrage, man habe den Fall aufgrund der Beschwerde von Frau M. geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, kein ärztliches Fehlverhalten feststellen zu können. Über die Ursache der neuerlichen Sehkraftverschlechterung könne man somit nur spekulieren und man lehne eine Entschädigung von Frau M. in der Sache ab.