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Umbau einer Kletterhalle ohne Mitteilung an die Mitglieder

Die Tochter von Herrn F. hatte Mitte September 2018 eine 12-Monatskarte zum Preis von € 320,- bei der Boulderhalle "Rocks" in Leobersdorf erworben. Bereits im Dezember 2018 war allerdings der Zugang zu der Kletterhalle teilweise nicht mehr möglich. Die Tochter erfuhr dann von einem gekündigten Mitarbeiter, dass die Halle mit Jahresende geschlossen werde. Mitte Dezember 2018 und Anfang Jänner 2019 sandte Herr F. Mails an den Betreiber mit der Bitte um Aufklärung. Auch einen eingeschriebenen Brief schickte Herr F. dem Betreiber. Dieser wurde dem Betreiber auch nachweislich zugestellt. Mangels Reaktion und Mitteilung, wie die bereits bezahlte Leistung der Kletterhalle nunmehr in Anspruch genommen werden sollte, forderte Herr F. das Geld zurück. Mangels Reaktion des Betreibers ersuchte Herr F. den Konsumentenschutz Verband um Unterstützung. In seiner Stellungnahme teilte der Rocks Indoor Boulder Park mit, dass die Mitglieder verständigt worden wären sobald Ort und Zeitpunkt festgestanden wären. Sollte Herr F. eine Auszahlung des Guthabens wünschen, sei dies kein Problem. Herr F. ließ sich schlussendlich das Guthaben auszahlen, da seine Tochter sich mangels Rückmeldung des Betreibers bereits in einer neuen Kletterhalle angemeldet hatte.