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Wanderschuhe mit integrierter Sturzgefahr

Da sowohl Frau Dr. V. als auch ihre Partnerin begeisterte Bergsteigerinnen sind, erwarben sie 2017 Wanderschuhe der Firma Mammut Sports Group. Bei einer ausgedehnten Bergwanderung im Sommer 2017 kam es im zu zwei potentiell gefährlichen Zwischenfällen mit diesem Schuh, da sich die Schlaufe der Anziehhilfe beide Male in einer der vorderen Schnürungsösen verfing. Beide Konsumentinnen kamen unabhängig voneinander dadurch zu Sturz und zogen sich dabei auch Verletzungen zu. Durch die Häufung derartiger Unfälle aufmerksam geworden, versuchten Frau Dr. V. und ihre Partnerin den Unfallhergang zuhause nachzustellen und waren schockiert, wie leicht sich die hintere Schlaufe aufgrund ihres horizontalen Designs in eine der vorderen Ösen verhaken konnte. Frau Dr. V. kontaktierte daraufhin die Mammut Sports Group Austria GmbH, um sie auf diese Tatsache aufmerksam zu machen , fühlte sich vom Unternehmen jedoch nicht ernst genommen, da man ihr lediglich, neben einer Geldbörse aus dem aktuellen Sortiment, anbot, die fraglichen Schlaufen fachmännisch entfernen zu lassen. Daher wandte sie sich schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung in der Sache. Auch durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte die Sache nicht zur vollständigen Zufriedenheit von Frau Dr. V. gelöst werden. Auf Anfrage der Presseabteilung erklärte das Unternehmen, bei diesem Wanderschuh handle es sich um ein sehr beliebtes Modell. Bislang habe man auch noch keinerlei Beschwerden oder Hinweise auf mangelhafte Produktsicherheit erhalten. Vielmehr seien ähnliche Einstiegsschlaufen Teil vieler vergleichbarer Produkte, man könne daher keinen Fehler an dem Modell feststellen. Neben allgemeinen Empfehlungen zum korrekten Schnüren der Schuhe wurde auch das Angebot zum fachmännischen Entfernen der Schlaufen wiederholt. Als Alternative dazu bot die Mammut Sports Group sowohl Frau Dr. V. als auch ihrer Partnerin aus Kulanz jeweils einen Warengutschein in der Höhe von €300,- an.