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Konfrontiert mit einer falschen Forderung

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Eines Tages fand Frau D. in ihrem Briefkasten eine 2. Mahnung von der Firma fashionette AG. Der Brief war an eine Dame mit dem selben Nachnamen, wie der von Frau D., jedoch mit einem anderen Vornamen adressiert. Da Frau D. noch nie in einer Geschäftsverbindung mit der fashionette AG stand, kam sie zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung.

Die Firma fashionette AG teilte in einer Stellungnahme mit, dass man einen Datenmissbrauch vermute und Frau D. solle doch eine Anzeige bei der Polizei machen und eine Bestätigung übermitteln. Dies tat Frau D. und die fashionette AG teilte in der Folge mit, dass das Kundenkonto gesperrt und die Forderung gegen Frau D. ausgebucht worden sei. Die Angelegenheit konnte dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung zufriedenstellend für Frau D. gelöst werden.