Uneinlösbarer Gutschein
Frau R. hatte einen Gutschein über 3 Tage Probemitgliedschaft bei der Online-Partnerbörse Parship erhalten, den sie im Juli 2017 einlösen wollte. Dazu folgte sie laut eigenen Angaben den Anweisungen der E-Mail mit dem Gutscheincode zur Anmeldung einer Premium-Mitgliedschft. Im Glauben, sie könnte beim Bezahlvorgang den Gutscheincode einlösen, ließ sie sich durch den Anmeldeprozess führen. Als dieser schließlich abgeschlossen war, musste die Konsumentin feststellen, dass es ihr nicht möglich war, den Gutschein einzulösen oder alternativ die Anmeldung abzubrechen. Als Frau R. kurz darauf den Widerruf ihrer Mitgliedschaft erklärte, wurde ihr von dem Unternehmen ein Betrag von ca. € 200,- in Rechnung gestellt. Da sie das Vorgehen des Unternehmens als nicht korrekt empfand und sie sich auch keiner Schuld bewusst war, wandte sich Frau R. schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Parship ging auch auf mehrmalige Nachfrage durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich nicht auf das konkrete Anliegen von Frau R. ein, sondern machte der Konsumentin lediglich ein Angebot zum Rücktritt vom Widerruf.