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Uneinigkeit über Konsumationsersatz für abgesagte Veranstaltung

Im März 2017 buchten Herr J. und seine Verlobte für ihre Hochzeit im Juli 2018 das Himmelblau in Rust für ihre Trauung, wobei sie eine Anzahlung zur Terminfixierung in der Höhe von € 2000,- leisteten. Da die Beziehung im Juli 2017 jedoch auseinander brach, waren die Konsumenten gezwungen, diese Buchung zu stornieren. Sowohl Herrn J. als auch seiner ehemaligen Verlobten war natürlich klar, dass eine Rückerstattung der Anzahlung ausgeschlossen ist, waren jedoch schockiert, als sie mit einer zusätzlichen Forderung seitens Himmelblau in der Höhe von € 6.000,- als "Konsumationsersatz" konfrontiert wurden. Da die Konsumenten bis zu diesem Zeitpunkt von einer solchen Zahlung nicht wussten und aufgrund der langen Zeit bis zum reservierten Termin von einer Neubuchung ausgingen, wandte sich Herr J. schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn J. zufriedenstellende Lösung des Problems gefunden werden. Auf Nachfrage der Presseabteilung bei Himmelblau in Rust zeigte man sich nicht gesprächsbereit, sondern verwies für weitere Auskünfte in der Sache an einen beauftragten Rechtsanwalt. Laut Auskunft des Konsumenten wurde mittlerweile in einem Gerichtsverfahren ein Vergleich über den von Himmelblau Rust in Rechnung gestellten Konsumationsersatz erzielt.