Teures Vergnügen
Mitte Juli 2017 ist Herr S. bei seiner Suche im Internet nach kostenlosen und legalen Streamen von Filmen auf der Internetseite der Firma Mexkino gelandet. Laut Angaben des Konsumenten erschienen dort sofort Filme mit dem Hinweis, dass man diese legal Streamen kann. Auf einen Hinweis über eine allfällige Testphase, oder gar dass der Dienst kostenpflichtig wäre kann sich Herr S. nicht erinnern. Der Konsument hat das Angebot genutzt ohne dadurch einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen zu wollen. Das Unternehmen war da jedoch einer anderen Meinung und hat dem Herrn S. per E-Mail aufgefordert einen Betrag in Höhe von ca. € 235,- zu leisten, da durch die Nutzung der Dienste angeblich sehr wohl ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Eine Rechnung war nicht dabei, sondern nur der Hinweis, dass diese online eingesehen werden könne. Hilfesuchend wandte sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen MexKino.com bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.