Am 13.02.2001 habe Frau H. eine Unfallversicherung mit der Grazer Wechselseitige Versicherung AG abgeschlossen. Am 12.08.2014 habe Frau H.
Anfang dieses Jahres habe die "Allianz Elementar Versicherungs AG", gegenüber Frau P. eine Forderung in Höhe von € 432,84 geltend gemacht.
Herr D. habe bei der Wiener Städtische Versicherung AG - Vienna Insurance Group eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen.
Frau M. sei Anfang Januar 2015 von einem Taxifahrer, trotz grüner Ampel auf dem Zebrastreifen, angefahren worden, wobei ihr linker Fuß unter dem linken Vorderrad des Fahrzeuges eingeklemmt worden sei.
Frau S. habe Anfang letzten Jahres eine Reiseschutzversicherung und einen Komfortschutz über "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" abgeschlossen.
Mitte letzten Jahres war Frau G. in einen Autounfall in Linz in der Freistädter Straße verwickelt. Sie wurde von einem Fahrzeug auf der linken Seite überholt obwohl sie bereits geblinkt habe.
Frau G. habe am 13.01.2015 einen von ihr nicht verschuldeten Autounfall mit einem Versicherungsnehmer der "Generali Versicherungs AG", erlitten. Der Sachverhalt dürfte daher bekannt sein.
Herr R. habe im Herbst 2013 eine Haushaltsversicherung mit einer Dauer von zehn Jahren mit UNIQA Österreich Versicherungen AG abgeschlossen.
Herr H. habe mit der "Nürnberger Versicherung AG" am 06.09.1997 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei sei eine Gesamtleistung in Höhe von ÖS 844.731,- (ca. € 61.
Am 06.08.2014 habe Frau T. einen PKW gekauft und der Generali Versicherung AG (in 1210 Wien, Floridotower) am selben Tag die erforderlichen Unterlagen für eine Kraftfahrzeugversicherung übergeben.