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"General"-Verhandlungen teilpositiv abgeschlossen.

Frau G. habe am 13.01.2015 einen von ihr nicht verschuldeten Autounfall mit einem Versicherungsnehmer der "Generali Versicherungs AG", erlitten. Der Sachverhalt dürfte daher bekannt sein. Die Konsumentin habe seit dem Unfall Schmerzen im Rücken- und Nackenbereich sowie
heftige Kopfschmerzen. Diesen Umständen wirke sie durch Einnahme von täglich 3 - 4 Schmerztabletten entgegen. Sie könne aufgrund der Beschwerden auch nicht ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch seien ihr durch den Unfall Kosten entstanden, da sie den Ausfall ihres Autos habe hinnehmen müssen und das Fahrzeug an Wert verloren habe. Sie habe außerdem einen Schock erlitten. Mit dieser Vorgeschichte kam Frau G. zum Konsumentenschutz um Hilfe in Ihrer Angelegenheit zu bekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und langwierigen Verhandlungen sei eine teilpositive Lösung für die Konsumentin erzielt worden. Bis zuletzt habe sich die "Generali Versicherungs AG" bereit erklärt der Konsumentin eine Entschädigung, höher als zuerst angeboten, bereitzustellen.